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Jugendsprecher:in Wahl

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Wer kann gewählt werden? /Wer ist vorschlagsberechtigt?

Alle Katholikinnen und Katholiken, die am Tag der Jugendsprecherwahl mindestens 16 Jahre alt sind und in der Pfarrei wohnen oder in der Jugendarbeit der Pfarrei aktiv sind und ihr Einverständnis zur Kandidatur erklären. Vorgeschlagene Personen dürfen nicht in einer anderen Pfarrei für den Pfarrgemeinderat oder das Amt des (stellvertr.) Jugendsprechers/der Jugendsprecherin kandidieren. Vorschlagsberechtigt sind alle, die auch wahlberechtigt sind.

Wie und wann kann jemand vorgeschlagen werden?

Wahlvorschläge können bis zum Beginn der Wahlversammlung beim Jugendwahlausschuss eingereicht werden. Vorgeschlagene Kandidatinnen oder Kandidaten erklären entweder schriftlich oder in der Wahlversammlung mündlich ihr Einverständnis mit der Kandidatur.

Bei Fragen wende Dich bitte an den Jugendwahlausschuss.

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